Vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen aus Ländern außerhalb des MERCOSUR
Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen in die Republik Argentinien wird imAnhang III des Allgemeinen Beschlusses der Nationalen Zollverwaltung Argentiniens Nummer 308/1984 geregelt. Der Beschluss bestimmt Einfuhr- und Ausfuhrbedingungen sowie Aufenthaltsdauer für Fahrzeuge in der Republik Argentinien. Hier finden Sie eine Übersetzung in deutscher Sprache des Beschlusses Nummer 308/1984
Folgende Dokumente sind beim argentinischen Zoll vorzulegen
- Download der Formulare, ANEXO XI anverso y ANEXO XI revers
- Fahrzeugbrief ausgestellt auf Ihren Namen von der zuständigen Behörde (Zulassungsstelle) im Ausland. Sollten Sie nicht Inhaber des Fahrzeugbriefes sein, benötigen Sie eine Vollmacht des Fahrzeugbriefinhabers, die Sie berechtigt, das Fahrzeug zu benutzen. Die Vollmacht sollte notariell beurkundet und mit der Haager Apostille versehen sein. Die Vollmacht mit Apostille sollte auf spanischer Sprache übersetzt werden;
- Internationaler Führerschein;
- Versicherungsbestätigung mittels Haftversicherungspolice zugunsten des Fahrzeugeigentümers oder führers mit Deckung in Argentinien für Personenschäden und Haftversicherungspolice für Personen- und Sachschäden außerhalb des Fahrzeugs