Für die Erteilung einer Reiseerlaubnis in der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Argentinien in Berlin sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern oder des Elternteils, der die Erlaubnis erteilt;
- Originalauszug der Geburtsurkunde (internationale Geburtsurkunde mit Apostille im Falle nicht argentinischer Staatsangehöriger);
- Reisepass des Kindes;
- Wird das Kind von einer dritten Person begleitet oder empfangen: Vor- und Nachname, Personalausweis- oder Reisepassnummer und Anschrift der betroffenen Person;
- Falls zutreffend: Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, Gerichtsurteil über die Zusprechung oder den Entzug des Sorgerechts, Negativbescheinigung des Jugendamtes, oder ähnliches.
- Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von EUR 50.