Dieses Visum gilt für Arbeitnehmer, die mit einem schriftlichen Vertrag von einer juristischen oder natürlichen Person in Argentinien beschäftigt werden, für die sie eine Arbeitstätigkeit in Übereinstimmung mit der argentinischen Arbeitsgesetzgebung ausüben werden.
Der in Argentinien ansässige Arbeitgeber muss bei der argentinischen Ausländerbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) zunächst eine Einreiseerlaubnis (Permiso de Ingreso) erwirken. Sobald die Einreiseerlaubnis von der argentinischen Ausländerbehörde erteilt worden ist, beantragt der ausländische Staatsangehörige das Visum bei der konsularischen Vertretung, in deren Konsularbezirk sich sein Wohnsitz befindet (oder in der konsularischen Vertretung, die in der Einreiseerlaubnis angegeben ist).
Notwendige Unterlagen für die Beantragung des Visums in dieser Konsularabteilung:
- Telefonische Terminvereinbarung unter (030) 22 66 89 30 / 24;
- Gültiger Reisepass;
- Einreisegenehmigung, ausgestellt von der argentinischen Ausländerbehörde (Dirección Nacional de Migraciones- DNM);
- Je nach Anweisung der argentinischen Behörde (DNM), kann die Vorlage folgender Unterlagen verlangt werden:
- Arbeitsvertrag in Übereinstimmung mit der geltenden argentinischen Arbeitsgesetzgebung, der den Beginn der Arbeitstätigkeit mittels einer Klausel von der ausländerbehördlichen Genehmigung abhängig macht. Der Arbeitsvertrag muss vom zukünftigen Arbeitgeber oder dessen nachweislich berechtigtem Vertreter unterzeichnet sein (die Unterschrift muss entweder notariell beglaubigt und von der Notarskammer überbeglaubigt sein, oder von der argentinischen Ausländerbehörde beglaubigt werden), und der ausländische Arbeitnehmer hat den Arbeitsvertrag in dieser Konsularabteilung zu unterzeichnen; oder:
- Eine von einer ausländischen Firma ausgestellte Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass zwischen dem Arbeitnehmer und der bescheinigenden Firma schon vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für Argentinien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das fortgesetzt wird. Die Unterschrift des Unterzeichners dieser Bescheinigung muss notariell beglaubigt und mit der "Haager Apostille" überbeglaubigt sein. Die Bescheinigung ist erforderlich, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer nach Argentinien entsendet wird, um eine Tätigkeit in einer argentinischen Filiale eines Unternehmens mit Sitz im Ausland aufzunehmen, zu dem bereits ein Vertragsverhältnis besteht;
- Ausgefülltes Antragsformular in zweifacher Ausfertigung (hier herunterladen);
- Drei Passfotos, 4 x 4 cm.;
- Internationale Geburtsurkunde, beglaubigt mit der "Haager Apostille";
- Internationale Heiratsurkunde (falls erforderlich), beglaubigt mit der "Haager Apostille";
- Scheidungsurteil (falls erforderlich), beglaubigt mit der "Haager Apostille";
- Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes oder der Länder, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate ansässig war, beglaubigt mit der "Haager Apostille" und ins Spanische übersetzt;
- Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung über das nicht Vorhandsein internationaler Vorstrafen;
- Gespräch mit dem Konsularbeamten;
- und Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von 200 EUR
Für die Vorbereitung des Termins sollten die genannten Unterlagen mit genügend Vorlauf in Kopie per Post, Fax oder E-Mail an die Konsularabteilung geschickt werden.
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer in Argentinien
Die Verfügung DNM Nº 40.064/07 der argentinischen Ausländerbehörde enthält die gesetzlichen Bestimmungen für ausländische Staatsangehörige, die nicht aus Mitgliedstaaten des Mercosur stammen, und die, während sie sich bereits in Argentinien aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer beantragen möchten.
Die Antragsteller müssen hierzu bei der argentinischen Ausländerbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) vorstellig werden und folgende Unterlagen vorlegen:
- Gültiger Reisepass;
- Nachweis über die Einreise nach Argentinien;
- Internationale Geburtsurkunde, beglaubigt mit der Haager Apostille im Original;
- Ist der Antragsteller älter als 16 Jahre, polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes oder der Länder, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate ansässig war, beglaubigt mit der "Haager Apostille" und von einem "Traductor Público" in die spanische Sprache übersetzt;
- Argentinisches polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt von der argentinischen Bundespolizei (Policía Federal Argentina) oder dem Registro Nacional de Reincidencia;
- Eidesstattliche Erklärung über das nicht Vorhandensein internationaler Vorstrafen;
- Nachweis der erfolgten Zahlung der Bearbeitungsgebühren der Ausländerbehörde;
- Schriftlicher Vorvertrag, unterzeichnet von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit folgenden Angaben: Persönliche Daten der Vertragspartner, auszuübende Tätigkeit, Arbeitszeit, Dauer des Vertragsverhältnisses, Vergütung und Steuernummer (CUIT) des Arbeitgebers. Die Unterschriften der Vertragspartner im Vertrag sollten notariell beglaubigt sein, oder bei Beginn der Bearbeitung durch einen Beamten der Ausländerbehörde beglaubigt werden;
- Nachweis über die Eintragung des Arbeitgebers bei der argentinischen Steuerbehörde - Administración Federal de Ingresos Públicos (AFIP).
Wichtig: Die Informationen dieser Internetseite über die Beantragung eines Aufenthaltes als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer direkt vor Ort dienen nur der Orientierung, wobei es im Einzelfall Abweichungen geben kann. Es wird daher den Interessenten dringend empfohlen, sich vor der Planung einer Reise selbst oder über den potentiellen Arbeitgeber mit der argentinischen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.