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Rentner oder Pensionäre

Dieses Visum ist für ausländische Staatsangehörige vorgesehen, die als Rentner oder Pensionäre in Argentinien ansässig sein möchten und über eine monatliche Rente oder Pension in Höhe des Gegenwertes von mindestens 2000 Pesos verfügen, die im Ausland bezogen wird und zur ausschließlichen Verwendung durch den Rentner oder Pensionär auf ein Konto in Argentinien überwiesen werden muss. Dieses Visum kann entweder bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen konsularischen Vertretung oder direkt bei der argentinischen Ausländerbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) beantragt werden. Die Beantragung in Argentinien kann entweder persönlich (hierbei ist ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt zu erbringen) oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die konsularische Vertretung erteilt das Visum für ein (1) Jahr, es kann dann bei der argentinischen Ausländerbehörde verlängert werden.

Anforderungen für die Beantragung dieses Visums in dieser Konsularabteilung:

  1. Telefonische Terminvereinbarung unter (030) 22 66 89 30 / 24;
  2. Gültiger Reisepass
  3. Drei Passfotos 4 x 4 cm;
  4. Ausgefülltes Antragsformular in zweifacher Ausfertigung ( hier herunterladen);
  5. Ein Anschreiben (auf Spanisch oder auf Deutsch mit Übersetzung in die spanische Sprache), in dem die Gründe und die Pläne für den gewünschten Aufenthalt in Argentinien dargelegt werden;
  6. Offizieller Rentenbescheid (Bescheid über den Eintritt des Renten- oder Pensionsbezugs und die Höhe der Versorgungsbezüge), beglaubigt mit der Haager Apostille und übersetzt in die spanische Sprache, wobei die Bezüge mindestens dem Gegenwert von 2000 Pesos entsprechen müssen;
  7. Beglaubigte Nachweise über den Bezug der Rente oder Pension der letzten 2 Monate;
  8. Internationale Geburtsurkunde, beglaubigt mit der Haager Apostille;
  9. Internationale Heiratsurkunde, falls erforderlich, beglaubigt mit der Haager Apostille;
  10. Scheidungsurteil, falls erforderlich, beglaubigt mit der "Haager Apostille";
  11. Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes oder der Länder, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate ansässig war, beglaubigt mit der "Haager Apostille" und ins Spanische übersetzt;
  12. Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung über das nicht Vorhandsein internationaler Vorstrafen;
  13. Gespräch mit dem Konsularbeamten; und
  14. Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von 200 EUR, sowie der Bearbeitungsgebühren der argentinischen Ausländerbehörde in Höhe von 300 EUR.

Für die Vorbereitung des Termins sollten die genannten Unterlagen mit genügend Vorlauf in Kopie per Post, Fax oder E-Mail an die Konsularabteilung geschickt werden.

Eventuell werden die Antragsteller um weitere Unterlagen oder weitere Informationen gebeten.

 

 

Updated date: 23/03/2018