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Beglaubigung von Kopien

Fotokopien von Originaldokumenten können von der Konsularabteilung beglaubigt werden. Durch die Beglaubigung wird lediglich die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument bestätigt, die Beglaubigung bezieht sich also weder auf den Inhalt des Dokuments noch auf eventuell vorhandene Unterschriften.

Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

  1. Vereinbarung eines Termins unter der Nummer (030) 22 66 89 30 / 24;
  2. Vorlage des Originaldokuments;
  3. Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses; und
  4. Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von 10 Euro pro Seite.

 

 

Updated date: 14/02/2012