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REGRESAR

Legalisation von Preislisten, Bescheinigungen über die chemische Zusammensetzung, etc.

Anforderungen:

  1. Vorlage des Originaldokuments;
  2. Vorbeglaubigung des Dokuments durch die zuständige Industrie- und Handelskammer im Konsularbezirk dieser Konsularabteilung, wobei die Unterschriftsprobe des beglaubigenden Mitarbeiters in dieser Konsularabteilung vorliegen muss;
  3. Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von  200 EUR.

 

 

Updated date: 05/05/2017