Die Konsularabteilung bestätigt lediglich die Echtheit der Unterschrift des Unterzeichnenden ohne den Inhalt des unterzeichneten Schriftstückes oder die Wahrhaftigkeit der darin enthaltenen Aussagen zu bescheinigen.
Anforderungen:
- Telefonische Terminvereinbarung (030) 22 66 89 30 / 24;
- Persönliche Vorsprache in der Konsularabteilung und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses;
- Ausfüllen des Formulars für Unterschriftsproben;
- Unterzeichnung des Schriftstückes (Vertrag, Formular, Eidesstattliche Erklärung, etc.);
- Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von 60 EUR. pro Unterschrifts- beglaubigung.