|
REGRESAR

Unterschriftsbeglaubigung

Die Konsularabteilung bestätigt lediglich die Echtheit der Unterschrift des Unterzeichnenden ohne den Inhalt des unterzeichneten Schriftstückes oder die Wahrhaftigkeit der darin enthaltenen Aussagen zu bescheinigen.

Anforderungen:

  1. Telefonische Terminvereinbarung (030) 22 66 89 30 / 24;
  2. Persönliche Vorsprache in der Konsularabteilung und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses;
  3. Ausfüllen des Formulars für Unterschriftsproben;
  4. Unterzeichnung des Schriftstückes (Vertrag, Formular, Eidesstattliche Erklärung, etc.);
  5. Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von 60 EUR. pro Unterschrifts- beglaubigung.

 

 

Updated date: 14/02/2012