Kultureller Austausch (Schüleraustausch über Rotary, AFS, Youth for Understanding, Coined, etc.) und Praktika im Rahmen der Fachausbildung oder des Studiums (Disposición DNM Nº 20.699/06)
Deutsche Staatsangehörige, die an einem kulturellen Austausch (1) teilnehmen oder ein Praktikum (2) absolvieren möchten, müssen das entsprechende Visum bei der für ihren Wohnsitz zuständigen konsularischen Vertretung beantragen.
Zu diesem Zweck ist von der Austauschorganisation oder der Institution bei der das Praktikum absolviert wird, zunächst eine Einreisegenehmigung (autorización de ingreso) bei der zuständigen argentinischen Ausländerbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) zu beantragen, über deren Erteilung das zuständige Konsulat informiert wird. Sobald die Einreisegenehmigung vorliegt, kann der Austauschschüler einen Termin im zuständigen Konsulat vereinbaren und mit folgenden Unterlagen vorstellig werden:
- Gültiger Reisepass;
- Zwei Passfotos 4 x 4 cm;
- Ausgefülltes Antragsformular in zweifacher Ausfertigung (hier herunterladen);
- Internationale Geburtsurkunde, beglaubigt mit der Haager Apostille;
- ist der Austauschschüler oder Praktikant älter als 16 Jahre und ist ein Aufenthalt von über 6 Monaten vorgesehen: Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes oder der Länder, in denen er die letzten 5 Jahre ansässig war, beglaubigt mit der Haager Apostille;
- ist der Austauschschüler oder Praktikant bei der Einreise minderjährig (unter 18 Jahre alt): Reiseerlaubnis der Eltern und Übertragung der elterlichen Fürsorge an eine Person, die während des Aufenthaltes in Argentinien für Kost, Logis, Ausbildung und Wohlergehen des minderjährigen Schülers verantwortlich ist. Beide Bescheinigungen sind von den Eltern oder Sorgeberechtigten des minderjährigen Schülers oder Praktikanten zu unterzeichnen. Sie können direkt in der konsularischen Vertretung angefertigt werden (dabei entstehen Gebühren in Höhe von 50 bzw. 40 Euro) oder bei einem lokalen Notar, wobei die Erklärungen dann zusätzlich mit der Haager Apostille beglaubigt und in die spanische Sprache übersetzt werden müssen, es sei denn sie wären vom Notar direkt in Spanisch aufgesetzt worden;
- falls die Einreiseerlaubnis der argentinischen Ausländerbehörde diese Anforderung enthält: Nachweis ausreichender Spanischkenntnisse;
- Nachweis finanzieller Mittel für die Unterbringung und Versorgung in Argentinien. Wird die Unterbringung und Versorgung durch Dritte gewährleistet, ist der Nachweis bei der argentinischen Ausländerbehörde zu erbringen;
- der Austauschschüler oder Praktikant wird informiert, dass seine Einreise ausschließlich für einen vorübergehenden Aufenthalt im Land erfolgt;
- Entrichtung der Visumsgebühren in Höhe von 150 EUR.
Die oben genannten Unterlagen sollten für die vorbereitende Bearbeitung mit genügend Vorlauf zu dem vereinbarten Termin in Kopie per Post, Fax oder E-Mail an die Konsularabteilung geschickt werden.
Da die Einreise als Student ohne Visum erfolgen kann und die Aufenhaltsgenehmigung für Studienzwecke- je nach Studiendauer - zunächt für bis zu 2 Jahre beantrag und dann verlängert werden kann, benötigen Studenten kein Rückflugticket zu Einresie
Wichtig: Die Informationen dieser Webseite dienen der Orientierung. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ist es Aufgabe der Austauschorganisation die Teilnehmer des kulturellen Austauschprogramms über die Anforderungen für die Beantragung des Visums zu informieren.
Begriffsbestimmungen
(1) Teilnehmer an einem kulturellen Austausch: Personen, die nach Argentinien einreisen, um an einem kulturellen Austauschprogramm teilzunehmen, das von einer der Institutionen organisiert wird, die in der Verfügung DNM Nr. 19 vom 29.08.1994 der argentinischen Ausländerbehörde erfasst sind ("Rotary International", "AFS Interkulturelle Programme", "Youth For Understanding") sowie von Institutionen ähnlicher Prägung.
(2) Praktikanten:Personen, deren Einreise nach Argentinien erforderlich ist, um ein Praktikum in Zusammenhang mit dem Studium, der Berufs- oder Fachausbildung zu absolvieren, und zwar im Rahmen eines internationalen Abkommens zwischen einer offiziell anerkannten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung in Argentinien und einer ausländischen Bildungseinrichtung, sowie Personen, deren Einreise nach Argentinien erforderlich ist, um ein Auslandspraktikums zu absolvieren, das Teil der Anforderungen des Studien- oder Ausbildungsplans der ausländischen Bildungseinrichtung ist.