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Tourismus

Die Staatsangehörigen folgender Länder benötigen für die Einreise nach Argentinien als Touristen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum:

Andorra; Australien; Barbados; Belgien; Bolivien; Brasilien; Bulgarien; Bundesrepublik Deutschland(*1), Chile; Costa Rica; Dänemark; Dominikanische Republik, Ecuador; El Salvador; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Guatemala; Guyana; Haiti; Heiliger Stuhl; Honduras; Hong Kong (*2); Irland, Island; Israel; Italien; Japan; Kanada; Kolumbien; Korea; Kroatien; Lettland; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Mexiko; Monaco; Montenegro; Nicaragua; Norwegen; Neuseeland; Niederlande; Österreich; Panama; Paraguay; Peru; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Singapur; Slowakei, Slowenien; Spanien; St. Kitts und Nevis; St. Lucia; St. Vicent und die Grenadinen; Südafrika; Thailand; Trinidad und Tobago; Tschechische Republik; Türkei; Ungarn; Ukraine; Uruguay; Venezuela; Vereinigte Staaten von Amerika; Zypern.

(*1) Der deutsche Kinderausweis wird nicht als Reisepass anerkannt.  Kinder benötigen einen Kinderreisepass .

(*2) Staatsangehörige der Volksrepublik China mit Wohnsitz in der Verwaltungsregion Hong Kong.

Bei der zuständigen Behörde (Dirección Nacional de Migraciones) in Argentinien kann der Aufenthalt als Tourist einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden.

Anforderungen für Staatsangehörige visumpflichtiger Länder für die Beantragung eines Touristenvisums:

Für die Vorbereitung des Termins sollten die genannten Unterlagen mit genügend Vorlauf in Kopie per Post, Fax oder E-Mail an die Konsularabteilung geschickt werden.

Eventuell werden die Antragsteller um weitere Unterlagen oder weitere Informationen gebeten.

Es wird empfohlen, mit einem Vorlauf von mindestens 45 Tagen vor dem Abreisedatum Kontakt mit dieser Konsularabteilung aufzunehmen.

  1. Telefonische Vereinbarung eines Termins unter 030) 22 66 89 30 / 24;
  2. Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses;
  3. Zweifach ausgefülltes Antragsformular (hier herunterladen);
  4. Zwei Passfotos 4 x 4 cm;
  5. Nachweis finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer in Argentinien in Höhe von mindestens 50 USD pro Tag (Gehaltsbescheinigung, Kreditkarte mit entsprechender Deckung, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, etc.);
  6. Hotelreservierung in Argentinien, mit Vorauszahlung oder durch Kreditkarte gewährleistet;
  7. Reservierung des Hin- und Rückflugtickets;
  8. Gespräch mit dem Konsularbeamten; und
  9. Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von EUR 150.

 

 

Updated date: 19/07/2019