Gemäß Verordnung 137-E/2017 des argentinischen Innenministeriums sind Staatsangehörige der Vertragsstaaten der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) seit dem 7. April 2017 bei Reisen mit einer Höchstdauer von 90 Tagen zur Ausübung von nicht in Argentinien vergüteten Tätigkeiten von der Visapflicht befreit. Hierzu gehören z.B. Kundenbesuche, Geschäftsbesprechungen, die Durchführung von Marktstudien und die Teilnahme an Messen / Ausstellungen.
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