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Kurzfristiger Aufenthalt zur Ausübung einer technischen, künstlerischen, kulturellen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit

Dieses Visum findet Anwendung, wenn Institutionen mit Sitz in Argentinien (einschließlich Filialen deutscher Unternehmen) oder Personen, die in Argentinien ansässig sind, die Dienste eines ausländischen Staatsangehörigen anfordern, um (bezahlte oder unbezahlte) technische, künstlerische, kulturelle, oder sonstige fachliche Tätigkeiten auszuüben. Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen und kann einmalig bei der argentinischen Ausländerbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) verlängert werden.

Anforderungen:

1. (Antragsformular) in zweifacher Ausführung komplett ausfüllen und unterschreiben und zum Termin mitbringen.

2. Deutscher Reisepass oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit.

3. Anschreiben der Institution oder Person in Argentinien (unter Angabe der vollständigen Daten), in dem ein Visum für den Antragsteller beantragt wird, der Zweck und die Dauer des Aufenthaltes genannt wird, und ob die Institution, Person, die die Dienste des ausländischen Staatsangehörigen anfordert, für ihn die moralische und finanzielle Verantwortung während seines Aufenthaltes in Argentinien übernimmt. Die Unterschrift und Eigenschaft des unterzeichnenden Vertreters der Institution müssen notariell beglaubigt sein, sowie die Unterschrift des beglaubigenden Notars durch die zuständige Notariatskammer (Colegio de Escribanos) überbeglaubigt sein. Dieses Anschreiben muss im Original und in spanischer Sprache an die Konsularabteilung der Botschaft der Argentinischen Republik gesendet werden.

WICHTIG: Die einladende Stelle (Institution oder Person) muss im Registro Nacional Único de Requierentes Extranjeros (RENURE) eingetragen sein. RENURE ist ein Register der Dirección Nacional de Migraciones (DNM). Das Einladungsschreiben muss die RENURE Registrierungsnummer (número de inscripción en el RENURE) enthalten und auch unterschrieben sein von einer dazu ermächtigen Person, deren Unterschrift bei RENURE eingetragen ist.

4. Gespräch mit dem Konsularbeamten nach Terminvereinbarung. Telefonische Terminvereinbarung unter (030) 226689-24/-30.

5. Es sind Gebühren von EUR. 200,- zu entrichten.

6. Ein Passfoto,

Dieses Visum kann in Argentinien einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden.

 

 

Updated date: 19/07/2019