|
REGRESAR

ARGENTINISCHER JURIST MACHT IN DEUTSCHLAND GESETZE ZUR GEWÄHRLEISTUNG GLEICHER RECHTE IN UNSEREM LAND BEKANNT

Samstag 13. April 2013

Zu den Aufgaben der argentinischen Botschaft in Berlin gehört die Verbreitung der Politik, die Argentinien auf den Gebieten des Schutzes der Menschenrechte, der Verteidigung der Prinzipien der völligen Gleichheit aller Bürger und der Förderung der Familie betreibt. In diesem Rahmen lud die diplomatische Vertretung den Hochschuldozenten Marcos M. Córdoba ein, als Redner am Sonnabend, dem 13. April 2013, im Rathaus Tempelhof/Schöneberg aufzutreten und über die Auswirkungen der kürzlich in unserem Lande auf diesem Gebiet beschlossenen Gesetze zu berichten. Schirmherrin der Veranstaltung war die Bürgermeisterin Angelika Schöttler.

Im imposanten Sitzungssaal des Rathauses Schöneberg waren zahlreiche Vertreter der verschiedenen Bundesländer anwesend. Das Wort ergriffen Angelika Schöttler, der Geschäftsführer des LSVD (Lesben und Schwulen Verband Deutschland) , Klaus Jetz, und der Geschäftsträger a. i. der Republik Argentinien, Luis Azpiazu, der den argentinischen Redner vorstellte. Herr Dr. Córdoba ist Leiter des Instituts für Familienrecht des Öffentlichen Rechtsanwaltskollegiums der Stadt Buenos Aires, Dekan der Fakultät für Recht und Politische Wissenschaften der Offenen Interamerikanischen Universität und Leiter des Lehrstuhls für Familien- und Erbrecht der Universität Buenos Aires.

Herr Dr. Córdoba machte interessante Ausführungen über die Vorgeschichte unserer Gesetzgebung auf dem Gebiet des Familienrechts. Er sprach darüber, wie wichtig für die argentinische Gesellschaft die vollständige Gewährleistung der gleichen Bürgerrechte und der Kampf gegen die Diskriminierung sind. Das fand seinen Ausdruck in der kürzlichen Annahme der Gesetze über die „gleichgeschlechtliche Ehe“ (2010) und die “Geschlechtsidentität“ (2012). Herr Dr. Córdoba berichtete über seine Beteiligung in den vorangegangenen parlamentarischen Verhandlungen im Senat, und hob dabei hervor, dass sein Vorschlag den Schutz aller Formen des Miteinanders unterstütze, mit weiter Anerkennung der Parteiautonomie aller verwickelten Personen.

Er wies darauf hin, dass die argentinische Gesetzgebung sich dafür entschied, die Legitimation der Parteien der Eheschließung zu erweitern, indem die Voraussetzung der Geschlechterdiversität weggelassen wurde. Er erklärte weiterhin die negativen und positiven Auswirkungen in allen Bereichen , einschließlich den steuerlichen Effekten, die in Deutschland von großer Relevanz aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussionen sind..

Der Vortrag von Herrn Dr. Córdoba wurde vom Publikum befürwortet und mit großem Enthusiasmus begrüßt. Zum Abschluss wurde eine Fragerunde eröffnet. Die Fragen drehten um Belange und konkrete Probleme der Umstände in Deutschland und deuten an, dass die argentinische Gesetzgebung in diesem Gebiet sehr fortgeschritten ist und somit als Referenz angesehen werden kann, um vollkommene Gleichheit in anderen Ländern zu erreichen.

Siehe Artikel “Gleichberechtigung in Lateinamerika. Von Argentinien lernen” vom 03.05.13 Lambda Nachrichten

 


Klicken Sie bitte auf das Bild um sich die Fotogalerie anzuschauen

Post date: 24/04/2013