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REGRESAR

Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Touristen für Hotelübernachtungen

Seit Januar diesen Jahres können sich Touristen die Mehrwertsteuer für Übernachtungen und Frühstück (insofern dieses im Übernachtungspreis inbegriffen ist) zurückerstatten lassen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtung mit einer im Ausland ausgestellten Kreditkarte oder per Überweisung aus dem Ausland bezahlt wird und dass der Reisende vor Ort einen ausländischen Wohnort nachweisen kann. Der Abzug der Mehrwertsteuer erfolgt automatisch in dem Moment, in dem die Zahlung erfolgt, so dass nur der Nettobetrag abgerechnet wird. Diese neue Regel gilt für alle Hotels, Hostels, Motels, Pensionen, Aparthotels, Campingplätze, oder ähnliches. Wenn die Übernachtung über einen Reiseveranstalter gebucht wird, muss dieser, bzw. die Partneragentur vor Ort, vom argentinischen Ministerium für Tourismus anerkannt sein.

Mehr Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten Sie beim argentinischen Ministerium für Tourismus unter: www.turismo.gov.ar/devolucionIVA

 

 

Updated date: 07/06/2017