Deutsche Staatsangehörige, die im Rahmen des Memorandum zur Verständigung zwischen Argentinien und Deutschland bezüglich des Programms Urlaub und Arbeiten in die Republik Argentinien einreisen möchten, müssen das entsprechende Visum beantragen. Es können junge deutsche Staatsangehörige daran teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Beantragung folgende Bedingungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit, Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses;
- Alter zwischen 18 und 30 Jahre (einschließlich);
- Es ist nicht gestattet, mit unterhaltsberechtigten Familienmitgleidern zu reisen (es sei denn sie verfügen über einen eigenen Aufenthaltstitel);
- Keine vorherige Teilnahme an diesem Programm;
- Keine polizeilichen Eintragungen;
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt in der Anfangzeit;
- Rückflugticket nach Deutschland oder Nachweis der nötigen finanziellen Mittel zum Erwerb des Tickets;
- Verfügung über eine Kranken- und Unfallversicherung mit Abdeckung der Kosten für Krankenhausaufenthalt und Rücktransport während des ganzen Aufenthalts;
- Zahlung der entsprechenden Gebühren zur Erteilung des Visums.
Es ist zu beachten, dass bei Ausstellung des Visums für Urlaub und Arbeiten die Teilnehmer bis zu 12 (zwölf) Monate in Argentinien bleiben können, dieses ist nicht zu verlängern. Sie können in Argentinien einreisen und ausreisen und bis zu 6 (sechs) Monate des Gesamtaufenthaltes dort arbeiten, da das Hauptziel dieses Programms darin besteht, den Turismus und die Freizeitgestaltung zu fördern. Auch können sie während ihres Aufenthhalts an Weiterbildungskursen bis zu 6 (sechs) Monaten teilnehmen.
Wie ist ein Visum Urlaub und Arbeiten zu beantragen?
Die Beantragung des Visums ist persönlich, es müssen folgende Unterlagen (im Original und Fotokopie) bei dem nach dem Wohnort zuständigen Argentinischen Konsulat vorgelegt werden:
- Gültiger deutscher Reispass , mit mindestens einer unbenutzten Seite;
- Vollständig ausgesfülltes Antragsformular;
- Ein Lichtbild 4 x 4 cm von vorne, mit weißem Hintergrund;
- Polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt von der entsprechenden deutschen Behörde, ohne Eintragungen in den letzten drei Jahren;
- Eidestattliche Erklärung zur nicht Existens von polizeilichen Eintragungen in anderen Ländern;
- Rückflugticket nach Deutschland oder den üblichen Wohnort oder Nachweis der nötigen finanziellen Mittel zur Erwerb des Tickets;
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt in der Anfangzeit (mindestens 2500 Euro). Diese Bedingung kann durch Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate oder Auszüge der Kredikarten (eigene, nicht von dritten Personen) erfüllt werden;
- Nachweis der Kranken- und Unfallversicherung über mindestens 30000 Euro zur Übernahme des Rücktransports im Krankheits- oder Todesfall;
- Die Gebühren für die Erteilung des Visums sind 150 Euro;
- Persönliches Gespräch mit dem Konsularbeamte.
Die Erfüllung aller erwähnten Bedingungen garantiert keine sichere Ausstellung des Visums, dieses ist ein Vorrecht des argentinischen Staates.
Die jungen deutschen Staatsangehörigen, die das Visum Urlaub und Arbeiten erhalten, haben ein Recht auf verschiedene Vorteile, die von der Turismusbehörde der Stadt Buenos Aires erteilt werden. Nähere Informationen finden sie auf diesem Link auf englisch