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7 – Visum für berufliche, technische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten

Wer in die argentinische Republik einreisen möchte, um berufliche, technische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten auszuüben – unabhängig davon, ob diese vergütet werden oder nicht – oder um an Konferenzen, Kongressen oder Veranstaltungen teilzunehmen, muss ein Visum beantragen.

Die genehmigte Aufenthaltsdauer für diese Art von Visum beträgt hasta treinta (30) días.

 

So beantragen Sie das Visum:

Die Beantragung des Visums muss persönlich erfolgen. Bitte senden Sie eine gescannte Kopie der folgenden Unterlagen per E-Mail an consulado_ealem@mrecic.gov.ar, mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor dem geplanten Reisedatum und spätestens neunzig (90) Tage davor:

 

Voraussetzungen:

A) Visumantragsformular FSV (zum Herunterladen am Ende der Seite verfügbar). Füllen Sie alle Felder aus – vorzugsweise elektronisch – mit Ausnahme der Felder Nr. 50 und 51;

B) Eine gescannte Kopie Ihres Reisepasses, einschließlich aller Seiten mit Einträgen (Stempel oder Visa). Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Argentinien noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein und mindestens ein leeres Blatt (zwei Seiten) enthalten;

C) Zwei (2) aktuelle Passfotos im Format 4 x 4 cm, frontal, in Farbe, vor weißem Hintergrund (am Tag des Termins mitzubringen);

D) Dokument, das Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland belegt;

E) Einladungsschreiben, ausgestellt von einem ordnungsgemäß im Nationalen Einheitsregister für Ausländer (RENURE) eingetragenen Einladenden, in dem die persönlichen Daten des Ausländers, die im Land auszuübende Tätigkeit und die Aufenthaltsdauer in Argentinien aufgeführt sind, gemäß dem unter folgendem Link verfügbaren Muster: https://cancilleria.gob.ar/es/servicios/carta-de-invitacion/invitacion-extranjeros-para-negocios-congresos-ferias-u-otras;

F) Nachweis über die im Herkunftsland ausgeübte gewerbliche/berufliche Tätigkeit (z. B. aktueller Arbeitsnachweis: Schreiben mit Firmenbriefkopf, aus dem die Position, die Betriebszugehörigkeit, die Vergütung und die Kontaktdaten des Arbeitgebers hervorgehen und das Ihre Beschäftigung bestätigt, mit Übersetzung ins Spanische);

G) Buchung von Hin- und Rückflugtickets auf Ihren Namen (es wird empfohlen, die Tickets erst zu kaufen, wenn das Visum erteilt wurde);

H) Unterkunft: Hotelreservierung auf Ihren Namen oder Unterkunftsnachweis;

I) Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts in Argentinien;

J) Konsularisches Gespräch (obligatorisch, ohne Ausnahmen): Alle Visumantragsteller müssen persönlich zu einem konsularischen Gespräch erscheinen. Ist der Antrag unvollständig, wird kein Termin für das Gespräch vergeben. Am Tag des Termins muss der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen im Original vorlegen. Sind die Unterlagen unvollständig, wird das Verfahren nicht eingeleitet und Sie müssen einen neuen Termin beantragen, der von der Verfügbarkeit abhängt.

Die vorstehende Aufzählung ist nicht erschöpfend. Die konsularische Behörde kann Sie zur Vorlage weiterer Informationen auffordern.

Die bloße Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen garantiert nicht die Erteilung des Visums, da dies ein ausschließliches Vorrecht des argentinischen Staates ist.

 

Gebühr:

Die Visumgebühr beträgt 200 EUR und kann ausschließlich per EC-Karte bezahlt werden. WICHTIG: Die Gebühr wird für die Bearbeitung des Visumantrags und das Vorstellungsgespräch erhoben und bedeutet keinesfalls, dass das Visum auch erteilt wird. Nach Bearbeitung des Antrags sind KEINE RÜCKERSTATTUNGEN MÖGLICH.

WICHTIG: Ausländische Staatsangehörige, die von der Visumpflicht für Touristen befreit sind, können Visa dieser Kategorie elektronisch beantragen, indem sie hier auf „Elektronische Einreiseabwicklung – TIE 24H“ klicken.

 

 

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Updated date: 20/04/2026