Deutsche Staatsangehörige, die im Rahmen der Absichtserklärung zwischen Argentinien und Deutschland über ein Working-Holiday-Programm (2016) die Einreise in die Republik Argentinien beantragen, müssen das entsprechende Visum beantragen. An diesem Programm können junge Deutsche teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Visumantragstellung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit und Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses sein;
- zwischen 18 und 30 Jahren alt sein (einschließlich);
- Sie dürfen nicht mit unterhaltsberechtigten Begleitpersonen reisen, es sei denn, diese beantragen ein eigenes Visum;
- Sie dürfen zuvor noch nicht an diesem Programm teilgenommen haben;
- keine Vorstrafen haben;
- Nachweis über ausreichende Mittel zur Deckung der anfänglichen Aufenthaltskosten;
- Eine Rückflugbuchung zu Ihrem Herkunftsort vorweisen können oder die erforderlichen Mittel für den Kauf eines solchen Tickets nachweisen;
- Sie müssen während Ihres gesamten Aufenthalts über eine Kranken- und Unfallversicherung verfügen, die die Kosten für Krankenhausaufenthalte und Rücktransport abdeckt;
Es wird daran erinnert, dass die Teilnehmer dieses Programms mit einem Working-Holiday-Visum bis zu zwölf (12) Monate in Argentinien bleiben dürfen, wobei eine Verlängerung nicht möglich ist. Sie dürfen nach Argentinien ein- und ausreisen und bis zu sechs (6) Monate ihres gesamten Aufenthalts arbeiten, da das Hauptziel dieses Programms die Förderung von Tourismus und Freizeitaktivitäten ist. Außerdem können sie während ihres Aufenthalts bis zu sechs (6) Monate lang an Aus- oder Weiterbildungskursen teilnehmen.
So beantragen Sie das Visum:
Das Visumantragsverfahren ist persönlich und muss beim argentinischen Konsulat eingereicht werden, das für Ihren gewöhnlichen Wohnsitz zuständig ist.
Bitte senden Sie eine gescannte Kopie der folgenden Unterlagen per E-Mail an consulado_ealem@mrecic.gov.ar, mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor dem geplanten Reisedatum und spätestens neunzig (90) Tage davor:
Voraussetzungen:
A) Visumantragsformular FSV (zum Herunterladen am Ende der Seite verfügbar). Füllen Sie alle Felder aus – vorzugsweise elektronisch – mit Ausnahme der Felder Nr. 50 und 51;
B) Eine gescannte Kopie Ihres deutschen Reisepasses, einschließlich aller Seiten mit Einträgen (Stempel oder Visa). Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Argentinien noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein und mindestens ein leeres Blatt (beide Seiten) aufweisen;
C) Wohnsitznachweis (Meldebescheinigung);
D) Zwei (2) aktuelle Passfotos im Format 4 x 4 cm, frontal, in Farbe, vor weißem Hintergrund (am Tag des Termins mitzubringen);
E) Original des Strafregisterauszugs, ausgestellt von dem oder den Ländern, in denen der Antragsteller im Laufe der letzten DREI (3) JAHRE länger als EIN (1) Jahr gewohnt hat, mit Haager Apostille und Übersetzung ins Spanische (mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab dem geplanten Reisedatum);
F) Vor dem Konsul unterzeichnete eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen in anderen Ländern;
G) Buchung von Hin- und Rückflugtickets auf Ihren Namen (es wird empfohlen, die Tickets erst nach Erteilung des Visums zu kaufen). Falls keine Rückflugbuchung vorliegt, müssen ausreichende Mittel zum Kauf des Rückflugtickets vorhanden sein;
H) Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Kosten für den Beginn Ihres Aufenthalts (mindestens 2.500 €). Diese Voraussetzung kann durch Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Kreditkartenabrechnungen (auf Ihren Namen und nicht auf den Namen Dritter) nachgewiesen werden;
I) Kranken- und Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 €, die die Kosten für Krankenhausaufenthalte und Rücktransport während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts abdeckt;
J) Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, dass der Grund für den Antrag ein Urlaub in Argentinien ist und die Beschäftigung nur eine Nebentätigkeit darstellt;
K) Konsularisches Gespräch: Alle Visumantragsteller müssen persönlich zu einem konsularischen Gespräch erscheinen. Ist der Antrag unvollständig, wird kein Termin für das Gespräch vergeben. Am Tag des Termins muss der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen im Original vorlegen. Sind die Unterlagen unvollständig, wird das Verfahren nicht eingeleitet und es muss ein neuer Termin beantragt werden, der von der Verfügbarkeit abhängt.
Die vorstehende Aufzählung ist nicht erschöpfend. Die konsularische Behörde kann Sie zur Vorlage weiterer Informationen auffordern.
Die bloße Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen garantiert nicht die Erteilung des Visums, da dies ein ausschließliches Vorrecht des argentinischen Staates ist.
Gebühr:
Die Gebühr für das Working-Holiday-Visum beträgt 150 EUR und kann ausschließlich per EC-Karte bezahlt werden. WICHTIG: Die Gebühr wird für die Bearbeitung des Visumantrags und das Vorstellungsgespräch erhoben und bedeutet keinesfalls, dass das Visum auch erteilt wird. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, sind KEINE RÜCKERSTATTUNGEN MÖGLICH.
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