I. Einreise als Tourist ohne Visum
Staatsangehörige bestimmter Länder (darunter Deutschland) benötigen für die Einreise nach Argentinien als Touristen für einen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen kein Visum.
Die Nationale Einwanderungsbehörde führt eine Liste der Nationalitäten und Passarten in Bezug auf die Visabestimmungen für Reisen nach Argentinien. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.migraciones.gob.ar/accesible/indexdnm.php?visas
WICHTIG
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II. Elektronische Reisegenehmigung (AVE)
Die AVE gilt für Ausländer, die Inhaber eines gültigen und noch nicht abgelaufenen gewöhnlichen Reisepasses sind und zu touristischen Zwecken aus einem der berechtigten Länder in die Republik Argentinien reisen. Dafür müssen sie zwingenderlich im Besitz eines gültigen Visums der Kategorien B2/J/B1/O/P (P1-P2-P3)/E/H-1B sein, das von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurde. (KEINE GREEN CARD)
Ausländer aus Ländern, die von der Visumpflicht für die Einreise in die VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA befreit sind und Inhaber eines gültigen gewöhnlichen, diplomatischen, offiziellen oder Dienstpasses sind, können ihre AVE beantragen, sofern sie nachweisen können, dass mindestens EINE (1) Einreise in das genannte Land in den ZWEI (2) Jahren vor der Antragstellung nachweisen können oder über eine gültige Genehmigung des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) oder über von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellte Visa der Kategorien B2/J/B1/O/P (P1-P2-P3)/E/H-1B verfügen. (KEINE GREEN CARD)
Der Antrag wird online bei der Nationalen Migrationsbehörde gestellt und die Bearbeitung dauert bis zu 20 (zwanzig) Werktage.
Wer eine AVE erhält, hat drei (3) Kalendermonate Zeit, um nach Argentinien einzureisen, und darf sich ab dem Zeitpunkt der Einreise drei (3) Kalendermonate lang im Land aufhalten, wobei mehrere Ein- und Ausreisen möglich sind.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.migraciones.gob.ar/ave/index.htm
III. Touristenvisum
Die genehmigte Aufenthaltsdauer für diese Art von Visum beträgt bis zu neunzig (90) Tage.
Ausländische Staatsangehörige, die nicht von der Visumpflicht für Touristen befreit sind und kein AVE beantragen können, müssen bei der Konsularabteilung ein Touristenvisum beantragen, um nach Argentinien einzureisen.
Um ein Visum zu beantragen, senden Sie bitte eine gescannte Kopie der folgenden Unterlagen per E-Mail an consulado_ealem@mrecic.gov.ar, mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor dem geplanten Reisedatum und spätestens neunzig (90) Tage davor.
Voraussetzungen:
A) Visumantragsformular FSV (zum Herunterladen am Ende der Seite verfügbar). Füllen Sie alle Felder aus – vorzugsweise elektronisch – mit Ausnahme der Felder Nr. 50 und 51;
B) Eine gescannte Kopie Ihres Reisepasses, , einschließlich aller Seiten mit Einträgen (Stempel oder Visa). Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Argentinien noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein und mindestens ein leeres Blatt (zwei Seiten) aufweisen;
C) Zwei (2) aktuelle Passfotos im Format 4 x 4 cm, frontal, in Farbe, vor weißem Hintergrund (am Tag des Termins mitzubringen);
D) Dokument, das Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland belegt;
E) Buchungsbestätigung für Hin- und Rückflugtickets auf Ihren Namen (es wird empfohlen, die Tickets erst zu kaufen, wenn das Visum erteilt wurde);
F) Reiseplan und Unterkunft: Geben Sie Ihren Reiseplan an und legen Sie eine Hotelbuchung auf Ihren Namen oder ein Einladungsschreiben einer Person vor, die Sie in ihrer Wohnung beherbergen wird, gemäß dem unter folgendem Link verfügbaren Muster: https://cancilleria.gob.ar/es/servicios/carta-de-invitacion/invitacion-extranjeros-para-turismo;
G) Nachweis der finanziellen Solvenz: Legen Sie Kontoauszüge der letzten sechs (6) Monate vor;
H) Darüber hinaus ist eines (1) der folgenden Dokumente vorzulegen, je nach Fall:
- Aktuelle Arbeitsbescheinigung im Original: Brief mit Firmenbriefkopf, aus dem die Position, die Betriebszugehörigkeit, das Gehalt und die Kontaktdaten des Arbeitgebers hervorgehen und der Ihre Beschäftigung bestätigt (mit Übersetzung ins Spanische);
- Original eines Schreibens der Universität, eine Kopie der offiziellen Gewerbeanmeldung und der Steuererklärung des letzten Jahres (mit Übersetzung ins Spanische);
- Wenn Sie selbstständig sind, eine Kopie der offiziellen Gewerbeanmeldung und der Steuererklärung des letzten Jahres (mit Übersetzung ins Spanische);
I) Krankenversicherung: Sie müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die die medizinische Versorgung während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts abdeckt;
J) Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde des Visumantragstellers mit Haager Apostille und Übersetzung ins Spanische. Das Original verbleibt in der Konsularabteilung;
- Gültige Ausweisdokumente/Reisepässe beider Elternteile;
- Von beiden Elternteilen unterzeichnete Reiseerlaubnis zur Beantragung des Visums und Benennung der Person, die während des Aufenthalts des Minderjährigen in Argentinien für ihn verantwortlich ist (vor dem Konsul oder einem Notar unterzeichnet, mit Apostille versehen und ins Spanische übersetzt);
K) Konsularisches Gespräch (obligatorisch, ohne Ausnahmen): Alle Visumantragsteller müssen persönlich zu einem konsularischen Gespräch erscheinen. Minderjährige müssen von beiden Elternteilen begleitet werden. Ist der Antrag unvollständig, wird kein Termin für das Gespräch vergeben. Am Tag des Termins muss der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen im Original vorlegen. Sind die Unterlagen unvollständig, wird das Verfahren nicht eingeleitet und es muss ein neuer Termin beantragt werden, der von der Verfügbarkeit abhängt.
Die vorstehende Aufzählung ist nicht erschöpfend. Die konsularische Behörde kann Sie zur Vorlage weiterer Informationen auffordern.
Die bloße Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen garantiert nicht die Erteilung des Visums, da dies ein ausschließliches Vorrecht des argentinischen Staates ist.
Gebühr
Die Gebühr für das Touristenvisum beträgt 150,00 EUR und kann ausschließlich per EC-Karte bezahlt werden. WICHTIG: Die Gebühr wird für die Bearbeitung des Visumantrags und das Vorstellungsgespräch erhoben und bedeutet keinesfalls, dass das Visum auch tatsächlich erteilt wird. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, sind KEINE RÜCKERSTATTUNGEN MÖGLICH.
- Für Staatsangehörige Indiens und Marokkos ist das Touristenvisum kostenlos.
- Für diejenigen, die eine Reisebescheinigung benötigen (z. B. Taiwan), beträgt die Gebühr für das Touristenvisum 250 EUR.
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