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10.⁠ ⁠Juni: Tag der Bekräftigung der argentinischen Souveränitätsrechte über die Malwinen, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln sowie die umliegenden maritimen Gebiete

Buenos Aires, 10. Juni 2025

An diesem Tag jährt sich zum 196. Mal die Errichtung der politischen und militärischen Kommandantur über die Malwineninseln und die dem Kap Hoorn angrenzenden Inseln durch die Regierung der Provinz Buenos Aires.

Am 10. Juni 1829 wurde durch ein Dekret des damaligen Gouverneurs der Provinz Buenos Aires, Martín Rodríguez, verfügt: „Die Malwineninseln und die dem Kap Hoorn im Atlantischen Ozean benachbarten Inseln werden von einem politischen und militärischen Kommandanten verwaltet, der umgehend von der Regierung der Republik ernannt wird.“ Die argentinischen Behörden jener Zeit etablierten damit eine Verwaltungsstruktur, an deren Spitze Herr Luis Vernet gesetzt wurde. Dieser ließ sich auf den Inseln nieder und übte öffentlich seine Autorität und Gerichtsbarkeit aus.

Als Rechtsnachfolgerin Spaniens durch Staatensukzession, entsprechend dem Prinzip des uti possidetis iuris, hat Argentinien seit Beginn des Unabhängigkeitsprozesses im Jahr 1810 seine Rechte über die südlichen Atlantikarchipele kontinuierlich und öffentlich ausgeübt.

Die ersten patriotischen Regierungen Argentiniens betrachteten die Malwinen in verschiedenen Verwaltungshandlungen als integralen Bestandteil des Staatsgebiets. Am 6. November 1820 nahm der Marineoberst David Jewett die Malwineninseln im Namen der Vereinigten Provinzen des Río de la Plata in Besitz und hisste erstmals die argentinische Flagge. Die argentinische Regierung erließ daraufhin Rechtsvorschriften und errichtete rechtliche und administrative Strukturen zur Festigung der vollen Souveränitätsausübung, einschließlich der Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten und der Ansiedlung von Bevölkerung – ein Prozess, der am 10. Juni 1829 in der Schaffung der politischen und militärischen Kommandantur über die Malwinen und die angrenzenden Inseln am Kap Hoorn gipfelte.

Am 3. Januar 1833 jedoch wurde diese effektive Souveränitätsausübung durch einen Gewaltakt des Vereinigten Königreichs unterbrochen, das die Inseln völkerrechtswidrig besetzte, die rechtmäßigen argentinischen Behörden und die ansässige Bevölkerung vertrieb. Durch diesen in Friedenszeiten und im Widerspruch zum damaligen Völkerrecht erfolgten Akt wurde die territoriale Integrität Argentiniens verletzt – eine Situation, die Argentinien unverzüglich ablehnte und gegen die es protestierte, und die von keiner argentinischen Regierung in über 192 Jahren akzeptiert wurde.

Seitdem besteht ein Souveränitätskonflikt zwischen der Argentinischen Republik und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, wie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 2065 (XX) von 1965 anerkannt wurde. Diese Resolution fordert, dass der besondere koloniale Status der Malwinenfrage durch eine friedliche und ausgehandelte Lösung des Konflikts zwischen beiden Ländern beendet wird.

In Umsetzung dieser Resolution führten beide Staaten von 1966 an über 16 Jahre lang Verhandlungen zur Lösung des Souveränitätskonflikts. Dennoch weigert sich das Vereinigte Königreich trotz zahlreicher Einladungen Argentiniens und trotz Aufforderungen der Vereinten Nationen systematisch, die Souveränitätsverhandlungen wieder aufzunehmen.

Auch die internationale Gemeinschaft hat wiederholt die Notwendigkeit betont, die bilateralen Verhandlungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen – wie dies in zehn Resolutionen der Generalversammlung und in zahlreichen Resolutionen des UN-Sonderausschusses für Entkolonialisierung sowie in Erklärungen regionaler und multilateraler Foren, wie der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und des Gemeinsamen Markts des Südens (MERCOSUR), zum Ausdruck gebracht wurde.

Unser Land hat stets eine konstruktive Haltung gegenüber den Inselbewohnern eingenommen und respektiert deren Lebensweise und Interessen, wie es in der Übergangsbestimmung Nr. 1 unserer Nationalverfassung vorgesehen ist. Darin heißt es, dass die Wiedererlangung der tatsächlichen Ausübung der Souveränität über die Malwinen, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln sowie über die dazugehörigen maritimen und insularen Gebiete ein dauerhaftes und unverzichtbares Ziel des argentinischen Volkes ist.

Vor diesem Hintergrund strebt die argentinische Regierung eine konstruktive Beziehung zum Vereinigten Königreich an, die einen substanziellen Dialog einschließt – insbesondere in Bezug auf die Souveränitätsverhandlungen sowie über alle weiteren Themen von beiderseitigem Interesse – im Rahmen des Mandats unserer Nationalverfassung sowie der Resolution 2065 (XX) und weiterer UN-Resolutionen.

Im Jahr des 60. Jahrestags der UN-Resolution 2065 (XX) bekräftigt die argentinische Regierung erneut ihre Überzeugung, dass der einzig mögliche Weg zur Wiederherstellung der Ausübung ihrer legitimen souveränen Rechte der diplomatische Weg ist. Sie bekräftigt ebenfalls ihr Interesse an der Guten-Dienste-Mission, die von der Generalversammlung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen übertragen wurde, um den Parteien bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen zu helfen und möglichst bald eine friedliche Lösung des Souveränitätsstreits über die Malwinenfrage zu finden.

An diesem stets bedeutungsvollen Datum für alle Argentinier bekräftigen wir einmal mehr unsere Souveränitätsrechte über die Malwinen, Südgeorgien, die Südlichen Sandwichinseln und die umliegenden maritimen Gebiete – denn sie alle sind integraler Bestandteil unseres nationalen Territoriums.

Post date: 10/06/2025