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1 – Allgemeine Richtlinien

Staatsangehörige bestimmter Länder (darunter Deutschland) benötigen für die Einreise nach Argentinien als Touristen für einen Aufenthalt von bis zu 90 (neunzig) Tagen kein Visum. Die Konsularabteilung bearbeitet Visa für ausländische Staatsangehörige, die diese für die von ihnen in Argentinien geplanten Aktivitäten benötigen.

Die Nationale Migrationsbehörde führt eine Liste der Nationalitäten und Passarten in Bezug auf die Visumpflicht für Reisen nach Argentinien. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.migraciones.gob.ar/accesible/indexdnm.php?visas

WICHTIG

Reisende mit einem Reisepass der Volksrepublik China, der Dominikanischen Republik und der Republik Indien

Reisende, die Staatsangehörige der Volksrepublik China, der Dominikanischen Republik und der Republik Indien sind, einen gewöhnlichen Reisepasses haben und über eine gültige US-amerikanische „Green Card“ verfügen, können ohne argentinisches Visum unter den Kategorien „Tourist“ und „Geschäftsleute“ nach Argentinien einreisen.

Reisende, die Staatsangehörige der Volksrepublik China, der Dominikanischen Republik und der Republik Indien sind, Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses sind und über ein gültiges Visum der Kategorien B1/B2, B2, J, B1, O, P (P1, P2 und P3), E und H-1B verfügen, das von den USA ausgestellt wurde, können zu touristischen Zwecken ohne argentinisches Visum nach Argentinien einreisen. Für Staatsangehörige der Volksrepublik China gilt dies für Aufenthalte von bis zu dreißig (30) Tagen. Für Staatsangehörige der Dominikanischen Republik und der Republik Indien gilt dies für Aufenthalte von bis zu neunzig (90) Tagen.

Reisende, die Staatsangehörige der Volksrepublik China sind, Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses sind und über ein gültiges US-Visum der Kategorien B1 oder B1/B2 verfügen, können für geschäftliche Aktivitäten bis zu 30 Tage ohne argentinisches Visum nach Argentinien einreisen.

 

Prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen oder eine AVE bzw. ein TIE 24H beantragen können, um nach Argentinien zu reisen

 

Elektronische Reisegenehmigung (AVE)

Die AVE gilt für Ausländer, die Inhaber eines gültigen und noch nicht abgelaufenen gewöhnlichen Reisepasses sind und zu touristischen Zwecken aus einem der berechtigten Länder in die Republik Argentinien reisen. Dafür müssen sie zwingenderlich im Besitz eines gültigen Visums der Kategorien B2/ J / B1 / O / P (P1-P2-P3) / E / H-1B sein, das von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurde (KEINE GREEN CARD)

Ausländer aus Ländern, die von der Visumpflicht für die Einreise in die VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA befreit sind und Inhaber eines gültigen gewöhnlichen, diplomatischen, offiziellen oder Dienstpasses sind, können ihre AVE beantragen, sofern sie nachweisen können, dass mindestens EINE (1) Einreise in das genannte Land in den ZWEI (2) Jahren vor der Antragstellung nachweisen können oder über eine gültige Genehmigung des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) oder über von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellte Visa der Kategorien B2/J/B1/O/P (P1-P2-P3)/E/H-1B verfügen. (KEINE GREEN CARD).

Der Antrag wird online bei der Nationalen Migrationsbehörde gestellt und die Bearbeitung dauert bis zu 20 (zwanzig) Werktage.

Wer eine AVE erhält, hat drei (3) Kalendermonate Zeit, um nach Argentinien einzureisen, und darf sich ab dem Zeitpunkt der Einreise drei (3) Kalendermonate lang im Land aufhalten, wobei mehrere Ein- und Ausreisen möglich sind.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.migraciones.gob.ar/ave/index.htm

 

Elektronische Einreiseerlaubnis (TIE 24H)

Wenn Sie eine Reise nach Argentinien zu anderen Zwecken als dem Tourismus planen und von der Visumpflicht für touristische Aufenthalte in Argentinien befreit sind, können Sie eine elektronische Einreiseabwicklung (TIE 24H) beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.migraciones.gob.ar/radex/inicio-pasos-permiso.html

 

Visumkategorien

Klicken Sie auf die Visumkategorie, die Sie beantragen möchten, um die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung zu sehen. Wenn Sie an einer Visumkategorie interessiert sind, die nicht in der Liste aufgeführt ist, senden Sie bitte eine E-Mail an consulado_ealem@mrecic.gov.ar.

Touristenvisum

Working-Holiday-Programm

Kurzzeitvisum für Studierende

Temporäres Visum für Studierende

Geschäftsvisum

Visum für berufliche, technische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten

Visum für digitale Nomaden

Hinweise zum Visumantragsverfahren

 

Fristen

Visumanträge müssen mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor dem geplanten Reisedatum und spätestens neunzig (90) Tage davor eingereicht werden.

Die Anträge gelten erst nach Durchführung des obligatorischen Vorstellungsgespräch als formell vollständig.

Anträge, die außerhalb dieser Frist eingereicht werden, können möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

 

Erfüllung der Voraussetzungen

Es liegt in der Verantwortung des Visumantragstellers, alle angeforderten Informationen vollständig anzugeben. Ist der Antrag unvollständig, wird kein Termin für das konsularische Vorstellungsgespräch vergeben.

Der Antragsteller sollte keine unwiderruflichen Reisepläne machen, bis das Visum erteilt wurde. Es wird empfohlen, keine Flugtickets zu kaufen, bevor das Visum genehmigt wurde (die Visumvoraussetzung beinhaltet die Vorlage einer Flugbuchung).

 

Datenschutz

Das Visumantragsverfahren ist vertraulich und persönlich. Anträge im Namen anderer Personen werden nicht angenommen. Es werden keine Auskünfte über Anträge anderer Personen erteilt.

Ein Besuch der Konsularabteilung ohne Termin ist nicht gestattet.

 

Rückerstattungen

Die Zahlung der Visumgebühr durch den Antragsteller garantiert nicht die Erteilung des Visums. Die Konsularabteilung prüft jeden Antrag, und im Falle einer Ablehnung des Visums wird die gezahlte Gebühr dem Antragsteller nicht zurückerstattet.

Die Erteilung eines Visums garantiert auch nicht die Einreise nach Argentinien. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat die Einwanderungsbehörde am Grenzübergang.

 

 

Updated date: 16/04/2026