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5 – Temporäres Visum für Studierende

Die Verordnung 2802/2023 der Nationalen Migrationsbehörde ermöglicht es Ausländerinnen und Ausländern, die die Einreise nach Argentinien beantragen, um ein formales Studium (Sekundarstufe, Tertiärstufe, Universität oder Postgraduiertenstudium) an offiziell anerkannten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen zu absolvieren, ein befristetes Visum zu beantragen (Art. 7).

Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt zwei (2) Jahre.

 

So beantragen Sie das Visum:

Der Visumantrag muss persönlich bei dem für Ihren gewöhnlichen Wohnsitz zuständigen argentinischen Konsulat gestellt werden.

Bitte senden Sie eine gescannte Kopie der folgenden Unterlagen per E-Mail an consulado_ealem@mrecic.gov.ar, mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor dem geplanten Reisetermin und spätestens neunzig (90) Tage davor.

 

Voraussetzungen:

A) Visumantragsformular FSV (zum Herunterladen am Ende der Seite verfügbar). Füllen Sie alle Felder aus – vorzugsweise elektronisch – mit Ausnahme der Felder Nr. 50 und 51;

B) Eine gescannte Kopie Ihres Reisepasses, einschließlich aller Seiten mit Einträgen (Stempel oder Visa). Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Argentinien noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein und mindestens ein leeres Blatt (beide Seiten) aufweisen;

C) Wohnsitznachweis (Meldebescheinigung);

D) Zwei (2) aktuelle Passfotos im Format 4 x 4 cm, frontal, in Farbe, vor weißem Hintergrund (am Tag des Vorstellungsgesprächs mitzubringen);

E) Elektronische Vorabübermittlung der Daten durch die aufnehmende Bildungseinrichtung in Argentinien. Darin müssen Nachname, Vorname, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Geburtsdatum, Wohnadresse, Studiengang und Studienbeginn angegeben sein;

F) RENURE-Registrierungsnummer der argentinischen Bildungseinrichtung;

G) Studienplan;

H) Buchung von Hin- und Rückflugtickets auf Ihren Namen (es wird empfohlen, die Tickets erst zu kaufen, wenn das Visum erteilt wurde);

I) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Lebensunterhalt und die Unterkunft im Land;

J) Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts in Argentinien;

K) Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Visumantragstellers mit Haager Apostille und Übersetzung ins Spanische. Das Original verbleibt in der Konsularabteilung;
  • Gültige Ausweisdokumente/Reisepässe beider Elternteile;
  • Von beiden Elternteilen unterzeichnete Reiseerlaubnis zur Beantragung des Visums und Benennung der Person, die während des Aufenthalts des Minderjährigen in Argentinien für ihn verantwortlich ist (vor dem Konsul oder einem Notar unterzeichnet, mit Apostille versehen und ins Spanische übersetzt);

L) Wenn der Antragsteller älter als 16 Jahre ist:

  • Original des Strafregisterauszugs, ausgestellt von dem oder den Ländern, in denen der Antragsteller im Laufe der letzten DREI (3) JAHRE länger als EIN (1) Jahr gewohnt hat, mit Haager Apostille und Übersetzung ins Spanische (mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab dem geplanten Reisedatum);
  • Eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen eines Strafregisters in anderen Ländern, vor dem Konsul unterzeichnet;

M) Konsularisches Gespräch (obligatorisch, ohne Ausnahmen): Alle Visumantragsteller müssen persönlich zu einem konsularischen Gespräch erscheinen. Minderjährige müssen von beiden Elternteilen begleitet werden. Ist der Antrag unvollständig, wird kein Termin für das Gespräch vergeben. Am Tag des Termins muss der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen im Original vorlegen. Sind die Unterlagen unvollständig, wird das Verfahren nicht eingeleitet und es muss ein neuer Termin beantragt werden, der von der Verfügbarkeit abhängt.

Die vorstehende Aufzählung ist nicht erschöpfend. Die konsularische Behörde kann Sie zur Vorlage weiterer Informationen auffordern.

Die bloße Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen garantiert nicht die Erteilung des Visums, da dies ein ausschließliches Vorrecht des argentinischen Staates ist.

Gebühren:

Konsulargebühr: EUR 250.-

Einwanderungsgebühr: EUR 300.- für Staatsangehörige der MERCOSUR-Länder und 600 EUR für Staatsangehörige aus Nicht-MERCOSUR-Ländern.

 

 

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Updated date: 20/04/2026