|
REGRESAR

4 – Kurzzeitvisum für Studierende

Die Verordnung 2802/2023 der Nationalen Migrationsbehörde ermöglicht es Ausländerinnen und Ausländern, die unter einer der folgenden Voraussetzungen in das Land einreisen möchten, ein befristetes Visum für einen Aufenthalt von bis zu EINEM (1) Jahr in Argentinien zu beantragen:

- Vollzeitstudierende im nichtstaatlichen Bildungssystem (Art. 8)

- Internationaler Mobilitätsstudent (Art. 9))

- Teilnehmer an einem Kulturaustausch- oder Freiwilligenprogramm (Art. 10)

- Teilnehmer an einem Studentenaustauschprogramm (Art. 11)

- Praktikant (Art. 12)

- Stipendiat (Art. 13)

 

So beantragen Sie das Visum:

Die Beantragung des Visums muss persönlich erfolgen. Bitte senden Sie eine gescannte Kopie der folgenden Unterlagen per E-Mail an consulado_ealem@mrecic.gov.ar, mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor dem geplanten Reisetermin und spätestens neunzig (90) Tage davor:

 

Voraussetzungen:

A) Visumantragsformular FSV (zum Herunterladen am Ende der Seite verfügbar). Füllen Sie alle Felder – vorzugsweise elektronisch – aus, mit Ausnahme der Felder Nr. 50 und 51;

B) Eine gescannte Kopie Ihres Reisepasses, einschließlich aller Seiten mit Einträgen (Stempel oder Visa). Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Argentinien noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein und mindestens ein leeres Blatt (zwei Seiten) aufweisen;

C) Zwei (2) aktuelle Passfotos im Format 4 x 4 cm, frontal, in Farbe, vor weißem Hintergrund (am Tag des Vorstellungsgesprächs mitzubringen);

D) Elektronische Vorabübermittlung der Daten durch die einladende Bildungseinrichtung in Argentinien. Darin müssen Nachname, Vorname, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Geburtsdatum, Anschrift, Studiengang und Studienbeginn angegeben sein;

E) RENURE-Registrierungsnummer der argentinischen Bildungseinrichtung;

F) Studienplan;

G) Im Falle eines Kulturaustauschs, Freiwilligendienstes, Studentenaustauschs oder Praktikums (Artikel 10 bis 12 der Verordnung DNM 2802/2023) ist zusätzlich zur elektronischen Dateneingabe ein Aufnahmeschreiben der einladenden argentinischen Einrichtung oder eine Kopie des internationalen Mobilitätsabkommens erforderlich;

H) Buchung von Hin- und Rückflugtickets auf Ihren Namen (es wird empfohlen, die Tickets erst nach Erteilung des Visums zu kaufen);

I) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Lebensunterhalt und die Unterkunft im Land;

J) Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts in Argentinien;

K) Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Visumantragstellers mit Haager Apostille und Übersetzung ins Spanische. Das Original verbleibt in der Konsularabteilung;
  • Gültige Ausweisdokumente/Reisepässe beider Elternteile;
  • Eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Einverständniserklärung für die Beantragung des Visums sowie die Benennung der Person, die während des Aufenthalts des Minderjährigen in Argentinien für ihn verantwortlich ist (vor dem Konsul oder einem Notar unterzeichnet, mit Apostille versehen und ins Spanische übersetzt);

L) Wenn der Antragsteller älter als 16 Jahre ist und sein Aufenthalt sechs (6) Monate überschreitet:

  • Original des Strafregisterauszugs, ausgestellt von dem oder den Ländern, in denen der Antragsteller im Laufe der letzten DREI (3) JAHRE länger als EIN (1) Jahr gewohnt hat, mit Haager Apostille und Übersetzung ins Spanische (mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab dem geplanten Reisedatum)
  • Eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen in anderen Ländern, vor dem Konsul unterzeichnet;

M) Konsularisches Gespräch (obligatorisch, ohne Ausnahmen): Alle Visumantragsteller müssen persönlich zu einem Gespräch mit einem Konsularbeamten erscheinen. Minderjährige müssen von beiden Elternteilen begleitet werden. Ist der Antrag unvollständig, wird kein Termin für das Gespräch vergeben. Am Tag des Termins muss der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen im Original vorlegen. Sind die Unterlagen unvollständig, wird das Verfahren nicht eingeleitet und es muss ein neuer Termin beantragt werden, der von der Verfügbarkeit abhängt.

Die vorstehende Aufzählung ist nicht erschöpfend. Die Konsularbehörde kann Sie zur Vorlage weiterer Informationen auffordern.

Die bloße Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen garantiert nicht die Erteilung des Visums, da dies ein ausschließliches Vorrecht des argentinischen Staates ist.

 

Gebühr:

Die Visumgebühr beträgt 150 EUR und kann ausschließlich per EC-Karte bezahlt werden. WICHTIG: Die Gebühr wird für die Bearbeitung des Visumantrags und das Vorstellungsgespräch erhoben und bedeutet keinesfalls, dass das Visum auch erteilt wird. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, sind KEINE RÜCKERSTATTUNGEN MÖGLICH.

WICHTIG: Ausländische Staatsangehörige, die von der Visumpflicht für Touristen befreit sind, können Visa gemäß den in den Artikeln 8 bis 13 vorgesehenen Modalitäten elektronisch beantragen, indem sie hier auf „Elektronische Einreiseabwicklung – TIE 24H“ klicken.

 

 

AttachmentSize
PDF icon Fsv 2026 español304.01 KB
PDF icon Fsv 2026 ingles288.84 KB

 

 

Updated date: 20/04/2026